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Bayern: Verordnung zur Ausführung des Pflege-und Wohnqualitätsgesetz vom 27.07.2011

27. Juli 2011

Ausführungsverordnung

 

– Kommentar: 
* Beachtenswert:  § 20 Wahlberechtigung: aktives stellvertretendes   Wahlrecht bei der Wahl der Bewohnervertretung für bevollmächtigte    Angehörige von Schwerpflegebedürftigen und demenzkranken Menschen. 

* Beachtenswert:  §§40, 41: Mitbestimmung der Bewohnervertretung bei  zentralen Lebens-und Versorgungsangelegenheiten für Bewohner von Pflegeeinrichtungen dem Träger gegenüber. 

 

Für diese Rechte haben wir uns jahrelang eingesetzt. Wir freuen uns über die Verankerung in den neuen Ausführungsbestimmungen und hoffen auf  zunehmende Inanspruchnahme dieser Rechte durch Angehörige in Heimen. 

 


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