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München , Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze AVSG Kommentierung

6. Februar 2016

 

– Kommentierung AVSG : Brigitte Bührlen

Stellungnahme WIR! Stiftung zu Entwurf AVSG, Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze

Allgemeines Ministerialblatt 1/2016, 29.01.2016 ab Seite 15

– Kommentar:
Diese Ausführungsbestimmungen sind im wesentlichen davon bestimmt formale Kriterien zu erfüllen und umfangreiche Schulung zu fordern , ohne die Selbsthilfe nicht gefördert wird.
So verständlich diese Haltung ist, so schwierig wird möglicherweise die Umsetzung werden:
Wer wird die Schulungsinhalte erstellen? Wie altagstauglich werden die Schulungsinhalte sein? Wie verschult soll Ehrenamt künftig sein?
Schließen diese Ausführungsbestimmungen wirkliches Ehrenamt und Selbsthilfe  aus?
Viele Fagen bleiben offen, die dringend einer Antwort auch von Angehörigen bedürfen.