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Das Gesundheitsmagazin, Bayerischer Rundfunk, „Mängel im Pflegeheim: Wie beschwert man sich?“

8. August 2020

 

– Interviewpartnerin: Brigitte Bührlen

Programmübersicht

Podcast

– Kommentar:
Angehörige volljähriger Heimbewohner*nnen haben zunächst einmal keine Rechtsposition. Nur wer rechtlich Bevollmächtigt ist kann daraus Rechte ableiten.
Bei Mängel-Beschwerden muss man nachweisen können, dass Mängel objektiv gesehen Mängel darstellen. Sollte man vor Gericht gehen, dann muss man Mängel mit substantiierten Beweisen nachweisen – was in aller Regel nur sehr schwer möglich ist.
MDK`s vermitteln und beraten in aller Regel bei Konflikten.
Heimaufsichten (FQA`s) haben ordnungsrechtliche Möglichkeiten, die sie aber in aller Regel nur sehr zurückhaltend einsetzen.
Es gibt gelegentlich bei Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden angesiedelte Beschwerdestellen, die aber ebenfalls auf Vermittlung ausgerichtet sind.
Ein grundsätzliches Problem ist, dass Angehörige von volljährigen Menschen mit Unterstützungsbedarf an sich keine Rechtsposition haben. Nur Erziehungsberechtigte von Minderjährigen haben Rechte im juristischen Sinn.
Beschwerden können also vorgebracht werden, es sollte ihnen auch nachgegangen werden, aber juristische Konsequenzen sind auf Grund schwacher rechtlicher Befugnisse von MDK und Heimaufsicht und einer schwierigen Beweiserbringung in der Regel nicht zu erwarten.
An diesem Punkt muss sich etwas verändern: Hilfsbedürftige Menschen jeden Alters müssen geschützt werden können!

Deshalb fordern WIR!: 
* Sanktionen bei Pflegemängeln, nicht nur Beratung
* Sofortige Maßnahmen bei festgestellten Mängeln in der Pflege
* Sofortige Information von Heimbeirat und Bewohnervertretung
* ggf. umgehende, zeitnahe ordnungspolitische Maßnahmen
* Transparenz bei allen Vorfällen