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Berlin, „Stärkung der Bewohnervertretungen in der Langzeitpflege“

29. Dezember 2019

 

– Programm

– Teilnahme: Brigitte Bührlen

– Veranstaltungsbericht

– Kommentar:
Bewohnervertretung in stationären Einrichtungen ist ein komplexes Thema. Jedes Bundesland hat sein eignes „Heimgesetz“ mit eigenen Ausführungsbestimmungen.
Entsprechend vielfältig sind die Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
Angehörige spielen eine wichtige Rolle. Leider sehen das nicht alle Einrichtungen so. 
Angehörige müssen einen Platz im Heimalltag bekommen, sie dürfen nicht als störend bewertet werden.
Rechtlich bevollmächtigte Angehörige müssen klar definierte  Rahmenbedingungen haben, sie müssen neben einem passiven Wahlrecht (sie können kandidieren für Bewohnervertretungen) auch ein stellvertretendes aktives Wahlrecht bekommen.
Beiratswahlen müssen in engem Zusammenwirken von Einrichtung, Pflegebedürftigen und den sie vertretenden Angebörigen bzw.rechtlichen Vertretungen organisiert und durchgeführt werden.
Bewohnervertretungen müssen den Trägern gegenüber Mitspracherechte, das heisst Kundenrechte, erhalten.
Fazit: Es müssen klare rechtliche Rahmenbedingungen für Bewohnervertretungen geschaffen werden.
Bewohnervertretungen stören nicht, sie nehmen Rechte von Auftraggebern wahr. Nur gemeinsam mit allen Beteiligten können gute Rahmenbedingungen für unsere Pflegebedürftigen geschaffen werden.