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Berlin, öffentliche Anhörung Deutscher Ethikrat: „Wohltätiger Zwang in der Pflege“

11. Juni 2017

 

– Teilnahme als Sachverständige: B.Bührlen

Programm

Infobrief Nr. 2 / 17 Deutscher Ethikrat Bericht Anhörung Seite 8 – 14

Beantwortung Fragenkatalog D.Ethikrat

Statement B.Bührlen

– Kommentar:
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe des deutschen Ethikrates, die sich mit dem Thema „Wohltätiger Zwang in der Pflege“ befasst waren interessiert an den Ausführungen der Sachverständigen und stellten kompetente und fundierte Fragen.
Der Widerspruch der Bezeichnung „wohltätiger Zwang“ in sich wurde deutlich: Zwang ist Zwang und beinhaltet die Begrenzung des individuellen freien Willens durch das Handeln Aussenstehender in sich. Als Wohltat wird Zwangsausübung von aussen von einem Pflegebedürftigen wohl selten gesehen.
Rechtfertigt ein Handeln Aussenstehender zum vermeintlichen „Wohle“ des Patienten bzw. des Pflegebedürftigen die Einschränkung seiner individuellen Freiheit, rechtfertigt diese Handeln Zwang? 
Es bleibt abzuwarten zu welchem Ergebnis der Deutsche Ethikrat kommen wird.