Ingrid Braun
Noch während meiner Berufstätigkeit hatte ich die Betreuung und Pflege meiner Eltern unter Zuhilfenahme von ambulanten Pflegediensten und der Einrichtung einer Tagespflege übernommen.
Nach Jahren eigener physischer und psychischer Überbelastung musste ich meinen Vater in ein ortsansässiges Pflegeheim bringen. Es handelte sich um einen imposanten Neubau mit Einzelzimmern, gelegen in einem wunderschönen Park.
Leider war die Pflege und Betreuung über 1 ½ Jahre lang so mangelhaft, dass ich täglich mehrere Stunden bei meinem Vater verbrachte, ihn selbst pflegte, versorgte und beschäftigte.
Obwohl ich mich mit anderen Angehörigen zusammentat, einen Angehörigenbeirat gründete und auch unsere Beschwerden an die für die Überwachung zuständigen staatlichen Einrichtungen weiterleitete, konnten wir für unsere Angehörigen keine nennenswerte Besserung erkennen. Wir sahen uns von der Heimleitung und vom Staat nicht ernst genommen.
Deshalb setze ich mich auch nach Ableben meines Vaters weiter dafür ein, dass die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde auch bei der Pflege und Betreuung dementer, alter Menschen bei Nichtbeachtung gerichtlich verfolgt wird.
Ingrid Braun
Im Februar 2011

